Ein Übersetzungsfehler im Polizeiprotokoll bescherte einer
44-jährigen Ochtruperin eine Anklage wegen Freiheitsberaubung und damit eine
Verhandlung vor dem Amtsgericht in Steinfurt.
Ein Missverständnis bei einer polizeilichen Vernehmung sorgte für großen Wirbel. Einer 44-jährige Ochtruperin war angeklagt worden, im Juli des vergangenen Jahres ihr 22-jähriges Au-Pair-Mädchen in einem Toilettenraum eingesperrt und sich somit der Freiheitsberaubung schuldig gemacht zu haben. Während der Verhandlung am Donnerstag im Amtsgericht Steinfurt stellte sich jedoch heraus, dass sich der Vorfall nicht so zugetragen hatte, wie es im Polizeibericht stand. Die Angeklagte wies denn auch jede Schuld von sich.
Hintergrund des Verfahrens waren Diebstahl-Vorwürfe, die einige Mieter, die auf dem Hof der Ochtruperin wohnen, erhoben. Sie beschwerten sich bei ihrer Vermieterin darüber, dass ihnen Geld geklaut worden sei. Weil sie ihr Au-Pair verdächtigte, entschloss sich die Gastmutter, das Verhalten der 22-Jährigen zu beobachten. Mehr noch: „Wir haben ihr eine präparierte Brieftasche hingelegt“, beschrieb die 44-Jährige, wie sie der jungen Frau letztlich auf die Schliche gekommen waren.
Zusammen mit ihren Mietern habe sie beobachtet, wie das Au-Pair das Portemonnaie genommen und sich das Geld eingesteckt hatte. Daraufhin stellte die Angeklagte das Mädchen zur Rede. Aber: „Es gab keinen Moment, in dem das Mädchen eingesperrt war“, erklärte die Ochtruperin.
Die englischsprachige 22-Jährige war ebenfalls vor Gericht geladen. Mit Hilfe einer Dolmetscherin sagte die Zeugin aus, dass die Angeklagte zwar versucht habe, sie in die Toilette zu drängen, sie sich aber geweigert habe. Aufgrund des Diebstahls packte die Gastmutter noch am selben Abend die Koffer der jungen Frau, während diese in der Küche wartete.
Die Richterin stellte fest, dass wohl ein Übersetzungsfehler im Protokoll der Polizei zu der Anklage geführt habe. Aus diesem Grund sprach sie die Ochtruperin frei.